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   VGH Baden-Württemberg, 08.07.1991 - 4 S 1402/91   

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https://dejure.org/1991,4504
VGH Baden-Württemberg, 08.07.1991 - 4 S 1402/91 (https://dejure.org/1991,4504)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.07.1991 - 4 S 1402/91 (https://dejure.org/1991,4504)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juli 1991 - 4 S 1402/91 (https://dejure.org/1991,4504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rechtsverletzung bei Besetzung einer Beförderungsstelle ohne Vorliegen einer dienstlichen Beurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 292
  • VBlBW 1991, 334 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Ohnehin verliert eine dienstliche Beurteilung durch jede nachfolgende an Bedeutung, denn für eine konkrete Verwendungsentscheidung ist auf den aktuellen Stand der Beurteilung abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung gewöhnlich ausschlaggebende Bedeutung zukommt (Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und/oder Richter, 3. Aufl., Rn. 88, Fn. 42; VGH Mannheim ESVGH 41, 292; OVG Münster NWVBl 1994, 176; OVG Schleswig SchlHA 1994, 238).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2015 - 4 S 2375/14

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses bei Anfechtung einer aus Anlass eines

    Diese Vorschrift gilt zwingend auch für Kommunalbeamte (vgl. Senatsbeschluss vom 08.07.1991 - 4 S 1402/91 -, Die Justiz 1992, 133).

    Der von der Beklagten praktizierte Verzicht auf die Erstellung von Regelbeurteilungen als Grundlage des Beurteilungssystems macht das Gesamtsystem daher rechtlich angreifbar (s. allerdings zur Eignung bloßer Anlassbeurteilungen als Auswahlgrundlage bei fehlenden Regelbeurteilungen Senatsbeschluss vom 08.07.1991, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.07.2003 - 1 B 349/03 -, NWVBl 2005, 183; vgl. zur Zulässigkeit eines in einer Verwaltungsvorschrift bezogen auf konkrete Beurteilungsanlässe festgelegtes "Anlassbeurteilungssystem" mit einheitlichen Beurteilungszeiträumen OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.11.2013 - 2 A 10804/13 -, DÖD 2014, 95; Urteil vom 22.10.2008 - 2 A 10593/08 -, IÖD 2009, 122).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 4 S 4/95

    Beförderungsauswahlverfahren - Erstellung von aktuellen Beurteilungen zur Wahrung

    Nur dann dürfte dem Erfordernis genügt sein, vor einer Auswahlentscheidung einen vollständigen und aktuellen Leistungsvergleich und Eignungsvergleich der Bewerber vorzunehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 8.7.1991 - 4 S 1402/91 -, ESVGH 41, 292; Beschluß vom 4.10.1994 - 11 S 1355/94 - VGH Kassel, Beschluß vom 18.8.1992, NVwZ 1993, 284).

    Jedoch setzt eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf eine durch die Vorschrift nicht - ausdrücklich - angesprochene Ermessensentscheidung voraus, daß das Ergehen derselben Entscheidung auch für den Fall der ordnungsgemäßen Wiederholung des Auswahlverfahrens feststeht, daß also ein anderer Verfahrensausgang auszuschließen ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 8.7.1991, a.a.O.; vom 31.3.1993 - 4 S 274/93 -).

  • VGH Hessen, 20.04.1993 - 1 TG 709/93

    Auswahlentscheidung bei Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - Konkurrenz

    Eine solche Verpflichtung könnte indes in Anlehnung an die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 8.7.1991, 4 S 1402/91, ESVGH 41, 292, 295) möglicherweise zu bejahen sein, obwohl es in Hessen im Gegensatz zu Baden-Württemberg an einer Rechtsvorschrift fehlt, die festlegt, daß der Beamte u. a. vor Entscheidungen über eine Beförderung dienstlich zu beurteilen ist, wenn der Beamte an der letzten Regelbeurteilung nicht teilgenommen hat.
  • VG Freiburg, 16.11.1992 - 2 K 1359/92

    Einstweilige Anordnung zur vorläufigen Nichtbesetzung einer Beamtenstelle;

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  • VG Berlin, 11.12.2012 - 5 L 86.12

    Frage der fiktiven Fortschreibung einer dienstlichen Beurteilung

    Selbst wenn den Bewerber eine Mitwirkungspflicht im dargestellten Sinne trifft, entbindet diese deshalb die stellenausschreibende Behörde nicht davon, den Bewerber auf seine Mitwirkungspflicht hinzuweisen und auf ihn einzuwirken, dass er die Erstellung einer dienstlichen Beurteilung veranlasst (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Juli 1991 - 4 S 1402/91 -, juris Rn. 8).
  • OVG Bremen, 05.12.2007 - 2 B 425/07

    Auswahlgespräch; Beurteilung

    Ist der Bewerber bei einem anderen Dienstherrn beschäftigt, ist bei diesem auf eine aktuelle Beurteilung hinzuwirken (VGH Mannheim, B.v. 08.07.1991, 4 S 1402/91, juris); dem Bewerber selbst steht insofern oft ein entsprechender Anspruch zu (vgl. etwa § 8 Abs. 1 Nr. 5 BremBeurtV, wonach ein Beamter auf seinen begründeten Wunsch zu beurteilen ist).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1996 - 10 B 13738/95

    Beförderung eines Richters - zum Gebot der Bestenauslese

    Bei mehreren Bewerbern um das Beförderungsamt ist - was einen Verzicht des einzelnen auf Beurteilung von daher ebenfalls ausschließt - der nachrangig bezweckte Schutz des Privatinteresses allerdings auch "drittschützend" in dem Sinne, daß jeder einzelne Mitbewerber beanspruchen kann, daß über die Förderung seiner selbst und die der jeweils anderen Mitbewerber nur aufgrund derartiger überprüfbarer Gegebenheiten befunden wird (vgl. dazu z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 08. Juli 1991 - 4 S 1402/91 -, ESVGH 41, S. 292 f.).
  • VG Hannover, 24.04.2012 - 2 A 2656/10

    Anlassbeurteilung; Aufstieg; Polizeivollzugsdienst; Regelbeurteilung

    Ohnehin verliert eine dienstliche Beurteilung durch jede nachfolgende an Bedeutung, denn für eine konkrete Verwendungsentscheidung ist auf den aktuellen Stand der Beurteilung abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung gewöhnlich ausschlaggebende Bedeutung zukommt (Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 3. Aufl., Rn. 88, Fn. 42; VGH Mannheim ESVGH 41, 292; OVG Münster NWVBl 1994, 176; OVG Schleswig SchlHA 1994, 238).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1994 - 11 S 1355/94

    Auswahlentscheidung zwischen mehreren Beförderungsbewerbern - Erstellung einer

    Allerdings müssen auch diese Regelbeurteilungen zeitnah bzw. anlaßnah erstellt sein (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 8.7.1991 - 4 S 1402/91 - Die Justiz 1992, 133).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1995 - 4 S 598/95

    Beamtenrecht: Berücksichtigung einer erneuten Auswahlentscheidung während der

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1993 - 4 S 2400/93

    Mitwirkung von Schulträger und Schulkonferenz bei der Besetzung der

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